Menü

X
X

Erklärung:

Der Ratsuchende (im Folgenden Klient genannt) erkennt durch seine Anmeldung folgende Vereinbarungen ausdrücklich an:

Der Klient und auch der Therapeut / Berater unterliegen beide der Schweigepflicht.

Alles, was in den Beratungsgesprächen angesprochen wird, bleibt daher vertraulich. Wenn der Klient den Therapeuten / Berater jedoch dazu beauftragt, wird der Therapeut / Berater der MPU-Stelle, dem Gericht oder der Führerscheinstelle über den Verlauf der Maßnahme berichten.

Der Klient verpflichtet sich, während und auch nach Beendigung dieses Seminars Informationen über Inhalte / Techniken dieser Seminare anderen Personen, auch anderen Therapeuten oder Beratern, nicht zugänglich zu machen.

Der Klient darf während und auch nach Beendigung dieses Seminars Lehrvideos oder Schriftstücke wie zB., Fragebögen, Arbeitsblätter und Aufzeichnungen, die er von seinem Therapeuten / Berater erhalten hat, nicht kopieren und nicht anderen Personen, auch nicht anderen Therapeuten oder Beratern, auf irgendeine Art und Weise zugänglich machen / zur Verfügung stellen. Dies gilt gleichermaßen für Schriftstücke auf Papier als auch für elektronische Dokumente.

All dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass der Klient eine Therapie oder Beratung gleich welcher Art während oder nach Beendigung oder Abbruch dieser Maßnahme macht.

Der Klient ist darüber informiert, dass Zuwiderhandlungen strafrechtliche Schritte nach sich ziehen werden.

Der Klient entbindet die Mitarbeiter der für ihn zuständigen Verkehrsbehörde, die von ihm in der Führerscheinsache beauftragten Rechtsanwälte sowie die Mitarbeiter der jeweils von ihm beauftragten MPU-Stellen von ihrer Schweigepflicht gegenüber Herrn Peter Schmidt, soweit es seinen Fall betrifft.

Der Klient entbindet Herrn Schmidt von seiner Schweigepflicht gegenüber den o.g. Institutionen und Personen und bevollmächtigt Herrn Peter Schmidt, Einsicht in seine Führerscheinakte bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu nehmen, wenn dies für den Erfolg der Maßnahme notwendig erscheint.

 

Rahmenbedingungen für psychologische Beratungen, 
Seminare und Trainingsstunden wie z.B. Leistungstests 
der Praxis Peter Schmidt.

Der Ratsuchende (im Folgenden Klient genannt) erkennt durch seine Anmeldung die folgenden Vertragsbedingungen ausdrücklich an:

Der Klient erteilt Herrn Peter Schmidt hiermit den Auftrag für Beratung / Training bei Lebens- oder Führerscheinproblemen, auch zur Vorbereitung einer MPU.

§1: Die psychologische Beratung erfolgt ziel- und erfolgsorientiert. Psychologische Beratung oder auch ein Training kann eine ärztliche / psychologische Psychotherapie jedoch nicht ersetzen, wenn eine solche angezeigt sein sollte.

§2: Ausfallzeiten in Folge von nicht eingehaltenen bzw. nicht rechtzeitig abgesagten Terminen verursachen zusätzliche Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Um das zu verhindern, sind nicht eingehaltene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine vom Klienten in voller Höhe zu bezahlen. Eine Terminabsage oder eine Termin-Änderungswunsch des Klienten ist dann rechtzeitig geschehen, wenn der Klient den Termin mindestens 5 (fünf) Werktage vor dem vereinbarten Termin persönlich oder per Telefongespräch absagt. Wenn der Klient im Falle einer kurzfristigen Erkrankung nachweist, dass ihm eine rechtzeitige Stornierung des Termins nicht möglich gewesen ist, so muss er keine Entschädigung bezahlen. Eine Teilnahme des Klienten unter Einfluss berauschender Mittel führt zum sofortigen Abbruch des  Termins, die Seminargebühr wird jedoch komplett fällig.  
A B S  Peter Schmidt bemüht sich, zugesagte Termine einzuhalten, jedoch können Ereignisse, die sich unserer Kontrolle entziehen, eine Terminverschiebung unsererseits möglich machen. In diesem Fall zahlt A B S  Peter Schmidt dem Klienten keine Entschädigung.

§3: Haftung

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass zu beachten ist, dass es die Möglichkeit einer unvollständigen oder unrichtigen Erfassung des vom Nutzer vorgetragenen Problems bzw. der Fragestellung gibt. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der  Beratungsinhalte/Trainingseffekte nicht übernommen werden. Dies gilt auch für etwaige Schäden, die aus der Anwendung der Inhalte zustande gekommener Beratungen / Trainingsstunden bzw. der Unfähigkeit zur Anwendung resultieren können, inkl. entgangener Gewinne. Darüber hinaus übernehmen Herr Peter Schmidt und andere hier tätige Personen keine Haftung für den Erfolg evtl. zustande gekommener Beratungs/Trainingsleistungen sowie für mögliche negative Folgen, Schäden und Verluste, die zufällig aus dem Beratungskontakt/Training oder dadurch, dass der Nutzer auf Informationen vertraut, die er im Rahmen der Nutzung der Informationen der Beratungsleistungen erhalten hat, entstehen.

§4: Wenn eine Beratung bei Führerscheinproblemen erfolgt, verpflichtet sich der Klient, nach Ablegen einer MPU Herrn Peter Schmidt eine Fotokopie des Gutachtens der MPU auszuhändigen. Die Kosten für die Erstellung der Kopie und für die Zustellung der Kopie trägt der Klient.

 

Informationen zur Einhaltung von Terminen bei der Praxis Peter Schmidt

 

Was ist zu beachten, wenn ich mal einen bereits vereinbarten Termin verlegen muss?

 

  1. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Sie einen vereinbarten Termin möglichst einhalten sollten.
  2. Denken Sie bitte daran, dass nicht wahrgenommene Termine auch in meiner Abschlussbescheinigung für die MPU vermerkt werden. Je öfter Sie Termine verschieben oder absagen, desto geringer erscheint bei der MPU Ihr Interesse 
    an unserer Maßnahme und Ihren Erkenntnissen zur stabilen Änderung.
  3. Falls Sie nun aus einem besonderen Grund doch mal einen Termin verlegen oder absagen möchten, so achten Sie bitte darauf, das mindestens 5 Werktage vorher 
    zu machen, da ich den Termin sonst in Rechnung stellen muss. (siehe Punkt 5)
  4. Eine Terminabsage bzw. ein Terminänderungswunsch muss entweder im persönlichen Gespräch oder per Telefon erfolgen. Es ist nicht möglich, Termine per sms, E-mail oder durch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter abzusagen.
  5. Kurzfristige Terminabsagen 
    Falls Sie ausnahmsweise mal einen Termin innerhalb der letzten 5 Tage vor dem vereinbarten Termin absagen müssen, versucht die Praxis Peter Schmidt, den Termin noch anderweitig zu belegen.  Falls der Termin auf Grund der kurzfristigen Absage nur teilweise anderweitig belegt werden kann, ist der Fehlbetrag vom Klienten zu ersetzen. Falls der Termin gar nicht belegt werden kann wegen einer kurzfristigen Terminabsage, ist der Termin in voller Höhe vom Klienten zu bezahlen,