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Vorbereitungen auf die

  • waffenrechtliche MPU

Es reichen oft schon einige Verkehrsverstöße, manchmal spielen auch andere Straftaten (Betrug, Steuerhinterziehung, Diebstahl, Körperverletzung) eine Rolle:
Wenn der Gesetzgeber erkennt, dass ein Waffenbesitzer es nicht immer so genau nimmt mit den Vorschriften und Gesetzen, kann er die Eignung, eine Waffe zu besitzen bzw. mit sich zu führen, widerrufen oder zu mindest anzweifeln.

Auch wenn der Behörde bekannt wird, dass der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins möglicherweise Drogen konsumiert (hat) oder einen problematischen Umgang mit Alkohol pflegt(e), wird die zuständige Behörde zumindest Zweifel an der Eignung zum Besitz von Handfeuerwaffen äußern - oder die Erlaubnis gleich vollständig widerrufen.

In all diesen Fällen wird eine waffenrechtliche MPU angeordnet werden, in der ein Fachmann (Psychologe / Arzt) überprüfen soll, ob die besondere Eignung und Zuverlässigkeit, die zum Besitz von Feuerwaffen erforderlich ist, noch besteht bzw. welche Gründe dafür sprechen, dass die Eignung wieder hergestellt worden ist.

Da die Verstöße, die zu den Auffälligkeiten geführt haben, eine Ursache haben, kann ich Ihnen in der Beratung helfen, Auslöser und Ursachen zu erkennen und zu neutralisieren. Ich kann Ihnen helfen, Möglichkeiten zu finden, um in vergleichbaren Situationen sinnvoller zu reagieren. Wenn aus diesen Gründen nicht mehr zu erwarten ist, dass Sie erneut auffällig werden, ist Ihre Zuverlässigkeit wieder gegeben.